EIN UNVERGESSLICHER MOMENT
Eine riesige Menschenmenge erwartete den berühmten Gast am 11. September 1999 bereits im Schlosshof, als Nelson Mandela um 12 Uhr eintraf: Der 81-jährige Friedensnobelpreisträger und ehemalige Präsident der Republik Südafrika nutzte bei einer Reise durch Deutschland die Gelegenheit, die weltberühmte Schlossruine zu besuchen. Besonders beeindruckt war er vom Blick vom Schlossaltan aus, der das ganze Panorama vom Neckartal über die Altstadt bis in die Rheinebene entfaltet. Ins Goldene Buch, das im Schlosshof ausgelegt wurde, schrieb Mandela: „Visiting the Heidelberg Fort is an unforgettable experience – Die Heidelberger Festung zu besuchen, ist eine unvergessliche Erfahrung."
WER HAT NOCH FOTOS?
Der beeindruckende Hof von Schloss Heidelberg lieferte die prachtvolle Bühne für diesen historischen Moment, als Nelson Mandela zusammen mit Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber die berühmte kurfürstliche Residenz besuchte und sich ins Goldene Buch der Stadt eintrug. Und viele der damals Anwesenden haben Erinnerungsfotos gemacht, als Schloss Heidelberg an diesem Tag diese außergewöhnliche Persönlichkeit begrüßen konnte.
PRIVATE ERINNERUNGEN – WICHTIGE ZEUGNISSE
Die Staatlichen Schlösser und Gärten machen fotografische „Souvenirs“ jetzt zum Thema einer Sommeraktion mit Gewinnen und laden dazu ein, die privaten Erinnerungen einzusenden. Wer dabei Erinnerungen an Ausflüge in Schlösser, Gärten und Klöster Baden-Württembergs aus den Jahren von 1950 bis 2000 wiederentdeckt hat – von einem großen Ereignis, einem Ausflug, einer Familienfeier oder einem romantischen Augenblick zu zweit – kann die Fotos jetzt per Mail einsenden und nimmt an einer Verlosung der Staatlichen Schlösser und Gärten teil.
DIE MONUMENTE DES LANDES ALS AUSFLUGSZIEL
Immer wieder sind die Monumente des Landes Schauplätze von großartigen Ereignissen. Etwa so einprägsame Erlebnisse wie der Winter, in dem der Neckar vor dem Heidelberger Schloss ganz zugefroren war. Oder der Tag, als der Friedensnobelpreisträger Nelson Mandela hier die berühmte Ruine besuchte. Auch der Tag, als der französische Präsident Charles de Gaulles im Schlosshof von Ludwigsburg seine „Rede an die deutsche Jugend“ hielt, war ein bedeutendes Ereignis. Oder die eigene Märchenhochzeit etwa in Schloss Solitude: Auch sie ist ein historischer Moment – und ebenso der Ausflug mit den Freunden oder der Familie. Alle erinnerungsträchtigen Momente, die zwischen den Jahren 1950 und 2000 in den Schlössern, Gärten und Klöstern in Baden-Württemberg festgehalten wurden, können eingesandt werden.
TEILNAHME PER MAIL
Um teilnehmen zu können, kann man bis zum 31. Oktober 2021 maximal drei Bilder an die E-Mail-Adresse souvenir@ssg.bwl.de schicken. Voraussetzung ist, dass die Bilder als digitale Bilddateien (JPG, PDF, GIF) mit jeweils maximal 3 MB vorliegen. Ein Tipp der Staatlichen Schlösser und Gärten für die Teilnahme: einfach das Originalfoto mit einem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei per E-Mail versenden. Neben der ausreichenden Auflösung des Bildes sollte man daran denken, eine kurze Notiz zum Bild und dem Aufnahmeort mitzusenden – sowie Adresse und Telefonnummer. Mit dem Einsenden der Fotos bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben.
WAS MAN GEWINNEN KANN
Als Hauptgewinn schenken die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Miete für einen ausgewählten Raum in einem Monument der Wahl. Außerdem gibt es 100 Schlosscards zu gewinnen. Informationen zu den Räumen, die man für sein privates Ereignis gewinnen kann, findet man komfortabel in der „Raumdatenbank“ unter www.schloesser-und-gaerten.de. Informationen zur Schlosscard findet man bei den Besuchsinformationen unter „Vergünstigungen, Schlosscard“. Teilnehmen dürfen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beschäftigte der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und ihre Familienangehörigen sind ausgeschlossen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit dem Einsenden eines Fotos akzeptieren Teilnehmende die Teilnahmebedingungen des kostenlosen Fotogewinnspiels. Weiterhin wird zugesichert, dass Teilnehmende die alleinigen Verwertungsrechte an den eingereichten Fotos sowie das Einverständnis der abgebildeten Personen haben. Den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg wird von den Teilnehmenden das Recht eingeräumt, die Fotos unentgeltlich auf der Website www.schloesser-und-gaerten.de, den Instagram- und Facebook-Accounts und in ausgewählten Print-Medien zeitlich und räumlich unbegrenzt zu veröffentlichen und zu verbreiten. Welche Fotos veröffentlicht werden, entscheiden die verantwortlichen Mitarbeiter der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Sie bestimmen die Gewinner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.