DER SCHLOSSGARTEN ALS LEBENSRAUM
Der Heidelberger Schlossgarten mit seiner parkartigen Landschaft ist ein ausgezeichneter Lebensraum für zahlreiche Amphibienarten. Im März, wenn die Tage wieder länger und die Nächte milder werden, erwachen Feuersalamander, Erdkröten und Bergmolche aus der Winterruhe. Rund um die historischen Brunnen, Becken und Mauern des Schlossgartens beginnt nun eine spannende Zeit. Im Rahmen eines abendlichen Spaziergangs, am 25. März um 20.30 Uhr, erfahren die Teilnehmenden Erstaunliches über Lurche. Nicole Lill, Referentin des Arbeitskreises Amphibien beim NABU, berichtet bei der Führung „Tierisches Frühlingserwachen im Schlossgarten“ über die Lebensraumansprüche und die jahreszeitlich unterschiedlichen Aktivitäten der Tiere. Für die anderthalbstündige Führung ist eine Anmeldung unter +49(0)62 21. 6 58 88 0 oder per Mail an service@schloss-heidelberg.com erforderlich.
NATUR- UND ARTENSCHUTZ FÖRDERN
Den Natur- und Artenschutz in den Monumenten zu fördern, ist eines der zentralen Themen der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. In Schloss Heidelberg, einem der meistbesuchten Monumente Deutschlands, werden die Bedürfnisse von seltenen Tier- und Pflanzenarten mit den Interessen des Tourismus und des Denkmalschutzes in Einklang gebracht. Neben Amphibien leben weitere geschützte Tierarten auf dem Schlossareal wie Fledermäuse oder Steinkäuze. In Zusammenarbeit mit dem NABU Heidelberg finden regelmäßig Führungen statt.
SERVICE UND INFORMATIONEN
ÖFFNUNGSZEITEN
Schloss Heidelberg
Täglich 9 bis 17 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr
AMPHIBIENFÜHRUNG
„Tierisches Frühlingserwachen im Schlossgarten“
Termin: Freitag, 25. März, 20.30 Uhr
Referentin: Nicole Lill, NABU Heidelberg, Arbeitskreis Amphibien
Treffpunkt: Besucherzentrum
Dauer: 1,5 Stunden
Max. Teilnehmerzahl: 20
PREISE
Die Führung ist für Gäste kostenfrei.
HINWEISE
Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung sowie eine Taschenlampe pro Person sind erforderlich.
Beim Besuch unserer Monumente einschließlich der kostenpflichtigen Außenbereiche ist der 3G-Nachweis erforderlich. Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich, falls die Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Auch beim Besuch unserer Monumente gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes. Es gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In den Innenbereichen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen.
KONTAKT
Schlossverwaltung Heidelberg
Schlosshof 1
69117 Heidelberg
+49(0)62 21.53 84-0
info@schloss-heidelberg.de